Lektion 1. Die Entwicklung des Rechts
Abschnitt 1. Die Rechtsgeschichte
1.Lesen Sie den thematischen Wortschatz durch, und kl?ren Sie die unbekannten W?rter. Bilden Sie f?nf S?tze mit neuer Lexik.
2.Wie hei?en die deutschen ?quivalente?
1.несоблюдение обычаев
2.удаление истории права
3.возмещение, компенсация
4.смесь обычаев, морали и религии
5.старейшина рода
6.гнев богов
7.изложение (трактование) истории
8.родственные отношения
9.cтановление
10.преимущественно
11.преемник
12.поклонение, почтение
3.Was passt zusammen? Ordnen Sie den Substantiven ein passendes Verb. Bilden Sie S?tze mit den entstandenen Wortgruppen.
1.mit der Erforschung a) ist kennzeichnend
h) sich befassen
2.die Rechtsgeschichte zur Rechtswissenschaft b) f?hren zu
g) z?hlen
3.die klassische Aufteilunga) ist kennzeichnend c) sich ?ndern
4.die Abspaltung d) verbunden sein
m) erfolgen
5.die Entwicklung des Rechts e) bestehen
n) verlaufen
6.das Wesen des Rechts c) sich ?ndern
7.durch verwandtschaftliche Beziehungen f) ahnden
8.aus einer Mischung von Gebr?uchen und Morale) bestehen
9.als h?chste Autorit?ten die G?tter i) betrachten
10.die Untaten gegen den Stamm k) entstehen
11.den Zorn der G?tter j) sich zuziehen
12.die Regierungsstrukturen l) es handelt sich
13.die drohende Revolution b) f?hren zu
14.um die niederschriftbestehender Gebr?uche n) verlaufen
4.Lesen Sie den Text sorgf?ltig durch, und stellen Sie fest, wie sich die Rechtswissenschaft entwickelte? L?sen Sie die nachgehenden ?bungen.
Die Rechtsgeschichte ist Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit der Erforschung und Darlegung der Geschichte des Rechtes befasst. Rechtsgeschichte ist die Wissenschaft vom vergangenen Recht und vom Werdegang der verschiedenen Rechtsordnungen. Gegenstand der Rechtsgeschichte sind die Rechtsquellen und Rechtseinrichtungen (Institutionen), die Rechtslehren (Dogmen) und die Rechtswissenschaft sowie die darauf einwirkende Ideengeschichte des Rechts. Insoweit ist die Rechtsgeschichte Teil der Geschichtswissenschaft und bedarf enger F?hlung mit Arch?ologie, Philologie, geschichtlicher Landesforschung, Soziologie, Volkskunde usw. Institutionell z?hlt die Rechtsgeschichte zur Rechtswissenschaft; kennzeichnend ist die klassische Aufteilung in deutscher und r?mischer Rechtsgeschichte. Sp?testens seit dem Humanismus wurde in Deutschland rechtshistorisch gearbeitet, allerdings ?berwiegend durch praktische Fragen bestimmt. Erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte eine Abspaltung der Rechtsgeschichte von den geltenden rechtlichen F?chern.
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